Informationen für gesetzlich Versicherte

Sie haben als gesetzlich Versicherter ein Erstzugangsrecht zum Psychologischen Psychotherapeuten. Das bedeutet, dass Sie lediglich mit Ihrer Krankenversicherungskarte und 10 Euro Praxisgebühr jeden Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung um eine Terminvereinbarung bitten können. 

Das Antragsverfahren für gesetzlich Versicherte ist dabei seit 1999 durch das Psychotherapeutengesetz klar geregelt. Von der Kasse übernommen werden ausschließlich Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch-fundierte Therapie oder Verhaltenstherapie. 

In meiner Praxis biete ich die Durchführung einer tiefenpsychologisch-fundierten Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenkasse an. 

Es wird hier zwischen einer probatorischen Phase (bis zu 5 Einzelsitzungen) und der eigentlichen Psychotherapie unterschieden. Je nach Krankheits- und Beschwerdebild wird entweder eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 50 Sitzungen) beantragt. Für beides ist erforderlich, sich konsiliarisch = beratend bei einem Arzt untersuchen zu lassen. 

Zu ihrer ersten Sitzung bringen gesetzlich Versicherte ihre Krankenversicherungskarte und entweder eine Überweisung oder 10 Euro Praxisgebühr mit.

Bitte rufen Sie für eine Terminvereinbarung an!

Tel. Kontakt: (02 21) 430 3000  

MO - DO  12:45-13:00h